Bundesverfassungsgericht: Volksverhetzung ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt und bleibt strafbar. 26-jähriger Antifaschist in Russland ermordet.
Die tägliche Presseschau von netz-gegen-nazis.de
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Der Volksverhetzungs-Paragraf 130 im Strafgesetzbuch verstößt nicht gegen die Meinungsfreiheit. Wer die etwa NS-Zeit verherrlicht und rechtfertigt, wird weiterhin bestraft. Auch Nazi-Aufmärsche können damit weiterhin mit diesem Argument verboten werden. Der kürzlich verstorbene Nazi-Anwalt Jürgen Rieger hatte dagegen geklagt (ZEIT, N24, sueddeutsche.de, nz-online, Tagesspiegel, Süddeutsche).
Wegen der Ermordung von 58 jüdischen Zwangsarbeitern in der Endphase des Zweiten Weltkriegs hat die Dortmunder Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 90-Jährigen aus Duisburg erhoben, der Angehöriger der 5. SS-Panzer-Division "Wiking" war (Rheinische Post).
Moskau: 26-jähriger Antifaschischt mit zwei Schüssen in den Nacken ermordet (redok).
Anlässlich der Vorpremiere von „Sonnenwende“, der neuen Folge aus der Krimireihe „Stubbe – Von Fall zu Fall“, fand am 16. November im ZDF-Hauptstadtstudio in Berlin eine Podiumsdiskussion zum Thema „Die neue Rechte“ statt. Der Film ist am 21. November im ZDF zu sehen (mut-gegen-rechte-gewalt.de).